Bündnis für Altenpflege

Das Projekt Bündnis für Altenpflege ist beendet. Alle folgenden Informationen stammen aus dem Archiv und dienen der Dokumentation.

Im Bündnis für Altenpflege haben sich im Juni 2009 die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG), die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB),  die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA), die Agentur für Arbeit Hamburg, team.arbeit.hamburg und die Hamburgische Pflegegesellschaft(HPG) zusammengeschlossen, um die Aktivitäten zur Verbesserung des Fachkräfteangebotes in der Altenpflege zu bündeln.

Im Rahmen dieses Bündnisses wurden verschiedene Eckpunkte vereinbart, um dem Ziel einer Erhöhung der Zahl von Fachkräften in der Altenpflege näher zu kommen.

Wir möchten Sie auf dieser Seite und mit unserem Newsletter über die Aktivitäten aller Bündnispartner auf dem Laufenden halten und Sie über Neuigkeiten und aktuelle Termine rund um das Thema Aus- und Weiterbildung, Qualifikation und Werbung für den Beruf informieren.

Logo Beruf Altenpflege

Weitere Informationen

Informationen für ambulante Pflegedienste

Sie können die Förderung in Höhe von 450,- € pro Monat beantragen und am Sofortprogramm teilnehmen, wenn Sie

  • den praktischen Teil der Ausbildung sicherstellen durch das Vorhalten eines Praxisanleiters. Sollten Sie noch keinen Praxisanleiter in Ihrem Betrieb beschäftigt haben, so können Sie teilnehmen, wenn Sie einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin benennen, die/der die Weiterbildung zur/zum Praxisanleiter/In zeitnah beginnt
  • einen zusätzlichen Ausbildungsplatz anbieten (als zusätzlich gilt ein Ausbildungsplatz dann, wenn im Ausbildungsjahr 2010 eine Auszubildende oder ein Auszubildender mehr die Ausbildung beginnt, als im Mittel der Jahre 2006 bis 2008)

Die Höhe der Ausbildungsvergütung für die dreijährige Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin bzw. zum examinierten Altenpfleger beträgt bei tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben im
1. Ausbildungsjahr 807,- €
2. Ausbildungsjahr 867,- €
3. Ausbildungsjahr 966,- €

Allgemeine Informationen zur Struktur der Ausbildung, zu den Ausbildungsinhalten sowie die Adressen der Altenpflegeschulen in Hamburg finden Sie unter www.hamburg.de/altenpflege

Bei Interesse an einer Teilnahme am Sofortprogramm wenden Sie sich an die Hamburgische Pflegegesellschaft, Frau Jansen.

Informationen für Auszubildende

Förderungswürdig sind in der Regel Ausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die

  • auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind und zum vergangenen regulären Ausbildungsbeginn keinen geeigneten Platz gefunden haben (Nachvermittlung)
  • das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben
  • über einen mittleren Bildungsabschluss verfügen (entweder Realschulabschluss oder nach zehn Jahrgangsstufen allgemeinbildender Schule abgeschlossene Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert)
  • noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können

Die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz erfolgt direkt bei den Einrichtungen der ambulanten Altenpflege. Hilfe bei der Vermittlung können die zuständigen Regionalstellen der Agentur für Arbeit leisten.
Allgemeine Informationen zur Ausbildung, zu Inhalten, Struktur, Vergütung und Bewerbung finden Sie auf der Internetseite der Hamburger Behörden unter www.hamburg.de/altenpflege
Bei Fragen zur Teilnahme am Sofortprogramm können Sie sich gerne an die Hamburgische Pflegegesellschaft, Frau Jansen, wenden.

Sofortprogramm Ausbildung in der ambulanten Altenpflege

Das Sofortprogramm zur Förderung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen in der ambulanten Altenpflege greift die schwierigen Refinanzierungs- und Ausbildungsbedingungen im Bereich der Altenpflegeausbildung in ambulanten Pflegediensten auf und unterstützt ambulante Betriebe, die bisher noch nicht ausgebildet haben oder aber zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen mit einem Zuschuss zur ortsüblichen Ausbildungsvergütung.

Die Höhe der Förderung beträgt 450,- € pro Monat und Auszubildender oder Auszubildendem. Sie wird gezahlt über die gesamte Dauer der Ausbildung, längstens jedoch für drei Jahre.
Das Sofortprogramm bezieht sich ausschließlich auf die dreijährige Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegerin bzw. -pfleger. Eine Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistentin bzw. -assistenten kann in diesem Programm nicht gefördert werden.

Bereitgestellt werden die Gelder von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit in Kooperation mit der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.