2022-07-28

Die HPG fordert vom Senat, entweder die einrichtungsbezo-gene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte konsequent und zügig durchzusetzen oder diese ab 01.10.2022 auszusetzen

Für die Betriebe der Langzeitpflege und die geimpften Beschäftigten ist die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht unter den Gesichtspunkten Schutz, Akzeptanz und Kommunikation von nachhaltig großer Bedeutung.

Seit 16.03.2022 waren die Betriebe gehalten, personenbezogene Meldungen zum fehlenden Impfstatus digital an die Gesundheitsämter in Hamburg zu geben. Die sorgfältige Bearbeitung dieser Meldungen sollte bis Ende Mai/ Anfang Juni abgeschlossen werden. Bundesweit sind laut einer NTV-Meldung mit Stand 17.07.2022 lediglich 70 Betretungsverbote für Beschäftigte – davon keines in Hamburg – ausgesprochen worden. Kaum ein Pflegebetrieb berichtet bisher von irgendwelchen Konsequenzen für die nicht geimpften Beschäftigten; weitere Planungen der Pflegeeinrichtungen werden dadurch nur erschwert.
Zum 01.10.2022 muss erneut der Impfstatus (vollständig geimpft nach gesetzlicher Definition) gemeldet werden und dann endet die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach derzeitigem Stand zum 31.12.2022 ….

Die gesamte Pressemitteilung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

2022-07-28_HPG-Pressemitteilung_-_-Einrichtungsbezogene_Impfpflicht.pdf (160 KB)