2016-01-29

Pressemitteilung - Durchführungsverordnung

Hamburgische Pflegegesellschaft stellt klar: Unangekündigte Prüfungen gehören für Pflegeeinrichtungen in Hamburg zum Alltag


In der aktuellen öffentlichen Auseinandersetzung um die geplante Durchführungsverordnung zum Hamburgischen Wohn-Betreuungsqualitätsgesetz mahnt die Hamburgische Pflegegesellschaft eine Versachlichung an: Immerhin geht es hier um die Wohn- und Pflegesituation von älteren Menschen, die ebenso wie ihre Angehörigen nicht verunsichert werden dürfen!

 

Die Pflegeheimbetreiber und sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege in Hamburg stellen sich täglich den Herausforderungen in der Altenpflege in äußerst verantwortlicher Weise. Auf vielen Wegen und durch verschiedene Prüfinstanzen wird die hohe Qualität Hamburger Pflegeeinrichtungen gesichert und weiterentwickelt. Dazu zählen sowohl die internen Qualitätssicherungssysteme der Wohneinrichtungen und Pflegedienste als auch die externen Überprüfungen z. B. durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie durch die staatlichen Wohn-Pflegeaufsichten.

Darüber hinaus kooperieren die Wohneinrichtungen in vielfältiger Weise mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern, Ärzten und sonstigen Berufsgruppen. Und Kooperation bedeutet Offenheit, Öffentlichkeit und natürlich auch direkte und indirekte Kontrolle.

 

Martin Sielaff, Geschäftsführer der Hamburgischen Pflegegesellschaft, erklärt dazu:

„Prüfungen, und zwar unangekündigte Prüfungen, sind für Pflegeeinrichtungen seit Jahren Alltag. Kein Pflegeheimbetreiber wehrt sich gegen Überprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sowie der Wohn-Pflege-Aufsichten.

Die Hamburgische Pflegegesellschaft setzt sich allerdings schon seit mehreren Jahren kritisch und konstruktiv mit der zuständigen Behörde über die noch nicht erlassene neue Durchführungsverordnung auseinander und fordert Rechtssicherheit ein. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat erstmals am 15.09.2014 einen Verordnungsentwurf veröffentlicht. Aufgrund vieler Kritiken wurde dieser Entwurf mit seinen dazugehörigen Prüfinstrumenten zurückgezogen und ca. ein Jahr lang überarbeitet. Seit Ende Oktober 2015 gibt es einen überarbeiteten Entwurf. Und auch an diesem Entwurf gibt es leider weiterhin zu kritisieren, dass die Anforderungen teilweise unklar sind und das neue Leistungen kreiert werden, die nicht bezahlt werden.“

 

Der vorgelegte Entwurf der Durchführungsverordnung wird von der Hamburgischen Pflegegesellschaft im Zusammenhang mit den ebenfalls vorlegten Prüfinstrumenten beurteilt. Erst die Prüfinstrumente zeigen auf, was auf welche Weise vor Ort geprüft und wie es bewertet wird.

 

Weiter erklärt Sielaff:

„Wir stehen für Transparenz – daran sollte kein Zweifel bestehen. Selbstredend können und sollen behördliche Instanzen die Betreuungsqualität prüfen. Wir kritisieren allerdings weiterhin einen Teil der vorgelegten Prüfinstrumente und stellen daraus abgeleitete Bewertungen in Frage. Wir befürchten, dass aufgrund vieler Unklarheiten die Veröffentlichung von Prüfergebnissen eher eine Verunsicherung des Verbrauchers nach sich zieht. Wir befürchten darüber hinaus durch diese Unklarheiten unnötige juristische Auseinandersetzungen.

Der vorliegende Prüfansatz dreht das Rad der Geschichte wieder zurück. Viele Hamburger Pflegeeinrichtungen beteiligen sich am bundesweiten Projekt des Pflegebeauftragten Laumann zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Durch diese Durchführungsverordnung wird der Dokumentationsaufwand der Einrichtungen aber zwangsläufig wieder steigen, um kleinteilige Belege für die Prüferinnen und Prüfer bereit zu halten.“

 

Die Ausgestaltung der Durchführungsverordnung betrifft direkt und indirekt zehntausende Menschen in Hamburg, nämlich Pflegebedürftige, Angehörige, gesetzliche Betreuer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen, Betreiber von Pflegeeinrichtungen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Wohn-Pflegeaufsichten. Von daher ist Anforderungs- und Prüfungsklarheit im Bereich Betreuungsqualität unbedingt erforderlich.

Die Pflegequalität wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung regelhaft in den Einrichtungen nach klaren Kriterien überprüft.

 

Wenn Prüfungsklarheit besteht können Prüfergebnisse auch im Internet veröffentlicht werden.  

Die Hamburgische Pflegegesellschaft empfiehlt Menschen, die für sich oder ihre Angehörigen einen Platz in einer Pflegeeinrichtung suchen, sich aber nicht nur auf Informationen aus dem Internet zu verlassen. Die persönliche Kontaktaufnahme mit Verantwortlichen der Pflegeeinrichtung vor Ort, mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörigen sowie der persönliche Eindruck des Hauses ist unerlässlich, um sich später wohl, gut gepflegt und betreut zu fühlen.

 

Weitere Informationen zur Prüf- bzw. jetzt Durchführungsverordnung finden Sie auf der Homepage der Hamburgischen Pflegegesellschaft unter:

 

http://www.hpg-ev.de/cmsdetail.aspx?ID=4973

 

Die Hamburgische Pflegegesellschaft (HPG) ist eine Arbeitsgemeinschaft von Trägerverbänden, die in Hamburg im Bereich der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege arbeiten.

Mitglieder sind: die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., der Caritasverband, der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rotes Kreuz, das Diakonische Werk, der Zentralverband Hamburger Pflegedienste e.V.

 

Für Rückfragen:

Hamburgische Pflegegesellschaft e.V.

E-Mail: hpg@hpg-ev.de

Tel.: +49 (0)40 23 80 87 88

2016 01 29 PE DurchführungsVO.pdf