2021-03-12

Pressemitteilung: Senat verärgert Pflegeeinrichtungen mit verkürzter PoC-Testanerkennung

Hamburgische Pflegegesellschaft (HPG) und Pflegeeinrichtungen sind verärgert

HPG Pressemitteilung

Hamburg, den 12.03.2021

Hamburgische Pflegegesellschaft (HPG) und Pflegeeinrichtungen sind verärgert über die heutige Pressemitteilung der Sozialbehörde zur eingeschränkten Anerkennung von PoC-Testungen für Besuchende von Pflegeeinrichtungen.

Bezug: Pressemitteilung der Sozialbehörde von 09.33 Uhr zu „Schnelltests für mögliche Öffnungs-schritte erforderlich – Hamburg beschafft über 4,7 Millionen Schnelltests für Einrichtungen"

Martin Sielaff, Geschäftsführer der HPG: „Leider löst die heutige Pressemeldung der Sozialbehörde zu `Schnelltests für mögliche Öffnungsschritte erforderlich – Hamburg beschafft über 4,7 Millionen Schnelltests für Einrichtungen` (09.33 Uhr) absolutes Unverständnis bei den Pflegeeinrichtungen aus! Von der Bürgertestung haben wir uns zumindestens ein paar Erleichterungen für die Einrichtungen sowie für die Besuchenden von Pflegeeinrichtungen erwartet (und auch der Sozialbehörde mitgeteilt)! Denn diese Besuchenden haben ja schon bisher die Möglichkeit, externe negative Testergebnisse die max. 48 Stunden alt sein dürfen, für einen Einrichtungsbesuch zu nutzen – nach der heute gültigen Eindämmungsverordnung und der ab 15.03.2021 veröffentlichten Eindämmungsverordnung (§ 30 Abs. 1 Nr. 1a). Diese schon länger normierte Möglichkeit, externe negative Testergebnisse für den Einrichtungsbesuch zu nutzen wurde scheinbar durch den Hamburger Senat von 48 Stunden auf 12 Stunden verkürzt.
Damit ist die entstehende Testinfrastruktur in Hamburg sowohl für die Einrichtungen als auch für die Besuchenden praktisch nicht nutzbar. Stattdessen erhalten die Einrichtungen seit Weihnachten immer nur zeitweise zur Verfügung stehende aufwändige Provisorien zur Testunterstützung (Teststand-orte durch die Hilfsorganisationen, Bundeswehrunterstützung, Unterstützungsangebote über geschulte freiwillige Helfer die fest eingestellt werden sollen)! Und wir erfahren diese durchaus gravierende Veränderung (nicht zum ersten Mal) als erstes durch eine Pressemitteilung statt rechtzeitig von der zuständigen Behörde! Die Einrichtungen müssen nun wieder einmal die Kommunikation mit den Besuchenden übernehmen, die natürlich mit der Erwartung kommen, dass ihre (externen) Testergebnisse so wie in den letzten Monaten auch von den Einrichtungen anerkannt werden können.
Darüber hinaus halten wir es für sehr fragwürdig, eine Pressemitteilung herauszugeben, die im Gegensatz zur gültigen Eindämmungsverordnung steht (Abruf 12.03.2021 um 12.20 Uhr).
Wir erwarten vom Hamburger Senat, dass die entstehende Testinfrastruktur für die Besuchenden der Pflegeeinrichtungen angemessen mit genutzt werden kann. Ebenso erwarten wir eine angemessene rechtzeitige Kommunikation, damit die Einrichtungen sich rechtzeitig auf Veränderungen einstellen können."


Die Hamburgische Pflegegesellschaft (HPG) ist eine Arbeitsgemeinschaft von Trägerverbänden, die in Hamburg im Bereich der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege arbeiten.
Mitglieder der HPG sind: Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V., Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V., Deutsche Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V., Diakonische Werk Hamburg, Paritätischer Wohlfahrtsverband Hamburg, Zentralverband Hamburger Pflegedienste e.V.

Für Rückfragen:
Hamburgische Pflegegesellschaft e.V.
E-Mail: hpg@hpg-ev.de  
Tel. +49 (0)40 23 80 87 88

2020-03-12-HPG-Pressemitteilung_-_Senat_veraergert_Pflegeeinrichtungen_mit-verkuerzter_PoC-Testanerkennung.pdf (156 KB)