Das Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 führt ab 1. Januar 2020 die bis dato getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zur Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau zusammen.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Auszubildende während ihrer Ausbildung über ihren Ausbildungsbetrieb hinaus alle Altersgruppen und Versorgungsbereiche der Pflege im Rahmen von Pflichteinsätzen kennenlernen und zwar in einem bislang im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz nicht gekannten Umfang.
Um den neuen Herausforderungen und vor allem den Kooperationsanforderungen gerecht zu werden, starteten wir, die Zentrale Koordinationsstelle (ZKS) in Hamburg, am 1. Februar 2020 mit unserer Arbeit. Das Projekt ist aus Bundesmitteln finanziert.
Ein Besuch auf der IT-Plattform „Hamburger Kooperationen in der Pflegeausbildung“ lohnt sich! Schon seit einigen Monaten ist die Plattform zur digitalen Suche nach Kooperationspartnern in der generalistischen Pflegeausbildung online. Wir freuen uns, dass Auszubildende dadurch schon erfolgreich in verschiedene Einrichtungen vermittelt und Pflichteinsätze gesichert werden konnten. Melden Sie sich gerne an!
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Die Plattform ist kostenlos nutzbar unter: https://www.pflegeausbildung-hamburg.de/ .